Feig. Ein Endbericht?

Vor über drei Monaten wurde ich von Beamten in Zivil nach meinem Ausweis gefragt. Seitdem versuche ich zwei Fragen zu klären: Was war die rechtliche Grundlage dafür? Und was ist der Ablauf einer solchen Amtshandlung. Über ein Monat hat es gedauert, bis mir überhaupt gesagt wurde, von welchem Landespolizeikommando die Beamten waren, ein wenig länger bis klar war was die gesetzliche Grundlage war.

Und wer die Beamten waren? Nun vor Kurzem bekam ich einen Brief, der mir mitteilt „dass gemäß der bestehenden Rechtslage die Ausfolgung von Dienstnummern an von der Amtshandlung betroffene Personen im Nachhinein nicht vorgesehen ist.“ Mir wird auch der entsprechende Auszug aus der Verordnung BGBI Nr. 266/1993 „zur Kenntnis gebracht.“ Dort steht: „Die OPrgane des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einer Amtshandlung Betroffenen auf deren Verlangen ihre Dienstnummer bekanntzugeben.“ Der Zeitpunkt ist ungeregelt.

Sonst noch gelernt

  • Das mit dem Amtsgeheimnis: Eh doch nicht so.
  • Keine Sorge, wegen der polizeilichen Willkür! Es gibt zwar „von Seiten des BM.I keine Vorgaben für die Auswahl der im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen routinemäßig zu kontrollierenden Personen,“ aber „sämtliche polizeiliche Maßnahmen […] ausschließlich auf Grundlage und im Rahmen der bestehenden Gesetze vorgenommen werden dürfen.“ Und ich Dummerchen dachte immer, bestehende Gesetze sind Annäherungswerte!
  • Das mit dem ich klinge wie ein Österreicher? „Es ist sehr schwer oder sogar unmöglich nachzuvollziehen, was an wen, wann gesagt wurde.“ Aber: „kann alleine deshalb [eh] noch kein Fehlverhalten abgeleitet werden. ES HANDELT SICH DABEI OFFENSICHTLICH UM EIN STATEMENT OHNE NÄHERE HINTERGRÜNDE“ (All Caps added for emphasis). #notintendedtobeafactualstatement
  • Ich kann mich übrigens gerne beim Unabhängigen Verwaltungssenat beschweren: bis zu 6 Wochen nach der Amtshandlung.

Die von mir gestellten Fragen sind also auch nach drei Monaten nicht einmal versucht worden zu beantworten. Ich weiß jetzt, dass es den PolizistInnen durchaus erlaubt ist, racial profiling zu betreiben – oder es ist ihnen zumindest nicht verboten. Dass der blonde Herr im Anzug seinen Ausweis nicht einmal aus dem Geldbörsl nehmen musste, während meiner in einen Computer getippt wurde und der eines dritten sogar mit der Lupe kontrolliert wurde – diese Ungleichbehandlung ist kein Problem.

Das als Abschluss dieser Odyssee, finde ich aber ein wenig unbefriedigend. Natürlich wirft der Brief mehr Fragen auf, als er beantwortet und ich könnte noch monatelang das Frage-Keinantwort Spiel mit Herrn Androsch zu spielen – gleichzeitig wird das recht fad. Aber aufhören ist das, was die Beamten mit ihren Nichtbeantwortungen erreichen wollen. Es stellt sich also die Frage, liebe/r LeserIn: Was tun?

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