Feig. Ein Zwischenbericht. Teil 2

Da ist es endlich! Das A Word! Ein Monat hat es gedauert, bis ich überhaupt einmal erfahren habe, von welchem Landespolizeikommando ich kontrolliert wurde. Bis zum ersten Mal A wie Amtsgeheimnis gefallen ist, waren es nocheinmal 7 Wochen. Schritt 12-21 meiner Odyssee nach Antworten auf scheinbar einfache Fragen: Wie lauten die Dienstnummern der amtshandelnden PolizistInnen? Und was ist der korrekte Ablauf einer solchen Amtshandlung? (Wer die Vorgeschichte oder Schritte 1-11 verpasst hat kann sie hier nachlesen.)

17.2.2012

Schritt 12

Einige Tage später habe ich wieder Zeit mich dem Thema zu widmen. Ich rufe das LPK Oberösterreich an, wo ich zum Journaldienst verbunden werde. Die haben leider keine Informationen für mich und außerdem ist es schon 15 Uhr. Das heißt Montag wieder anrufen.

20.2.2012

Schritt 13 & 14 & 15

Die Nummer die ich vom Journaldienst bekommen habe verweißt mich an die Polizeiinspektion Linz Hauptbahnhof. Dort werde ich darüber aufgeklärt, dass die Kollegen von der AGM nur im selben Zimmer wie die „normale Inspektion“ sitzen, aber nicht die selbe Abteilung seien. Der „normale“ Polizist meint ein Kollege werde sich bei mir melden und fragt nach meinen Daten. Name, Datum der Amtshandlung, Geburtsdatum. Ich frage ihn, wie mein Geburtsdatum bei der Beantwortung der Anfrage nütze. Dann braucht er’s doch nicht.

Schritt 16

Ein Rückruf! Der Polizist meldet sich mit Namen, den ich mir leider nicht notiere, denn am Ende des Gesprächs hat er ihn verloren und gegen eine Dienstnummer eingetauscht. Er erklärt mir, dass ich nach den Dienstnummern vor Ort hätte fragen sollen. Die gibt er mir am Telefon sicher nicht. Er kann auch schließlich nicht überprüfen, ob ich tatsächlich kontrolliert wurde (oder, so die Implikation, ob ich das nur vorschütze, um …. ?).  Eine Zeitlang gibt er mir aber Antworten: Die Daten, die in den Fahndungslaptop getippt werden würden nicht gespeichert, ist eine der ersten Dinge die er ungefragt kundtut, das sei eine ganz normale Fahndungsabfrage. Nein, sie fragen nicht alle Passagiere ab, etwa 100-200 pro Kontrolle (/Tag?), eine Stichprobe. Es gäbe keine Kriterien, wie da kontrolliert wird, das ist alles Zufallsprinzip, Ermessenssache „da haben wir Gottseidank von oben noch keine Kriterien.“ Dann wird ihm das Telefonat zu heiß, ich solle doch eine Anfrage übers Ministerium machen.

21./22.2.2012

Schritt 17

Ich bekomme ein Email vom Oberst, der mir noch einmal bestätigt, dass das LPK OÖ dafür zuständig ist. Ich rufe am nächsten Tag zurück und stelle ihm die Fragen nach den Kriterien der Auswahl. Es würden bestimmte Reisezüge überprüft, die vom BMI festgelegt werden. Es sei dem Spürsinn des/r BeamtIn überlassen, wen er/sie kontrolliert. Dazwischen läutet sein Handy. Er wimmelt das Gegenüber ab, denn er hätte einen „Beschwerdeführer am Apparat.“ Die Dienstnummern gehen ihm dann am Telefon zu weit. Er fühlt sich überfallen Ich soll ihm die Fragen per Email schicken.

Schritt 18

Ich sende Emails mit Fragenliste sowohl an den Oberst als auch – verkürzt – an das BMI mit weiteren Fragen. Das Email im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr NAME,
Ich bedauere, dass Sie sich von meinem heutigen Anruf überfallen gefühlt haben – Ich habe ihr gestriges Email mit dem Angebot weitere Fragen an Sie zu richten als Einladung sie telefonisch zu diskutieren missverstanden. Ich möchte betonen, dass es sich bei mir nicht um – wie sie mich in dem unser Gespräch unterbrechenden Anruf tituliert haben – einen Beschwerdeführer handelt, sondern um einen an Amtshandlungen einen interessierten Bürger.
Anbei, wie gewünscht einige Fragen. Ich bitte um kurze Bestätigung mit einer Abschätzung der Dauer der Beantwortung.

– Wie lauten die Dienstnummern der amtshandelnden Polizisten?
– Nach welchen Kriterien werden die Menschen zur Kontrolle ausgewählt?
– Nach welchen Kriterien werden Ausweise kontrolliert?
– Nach welchen Kriterien werden Daten in den Fahndungscomputer eingegeben?
– Warum wurde mein Führerschein in den Fahndungscomputer eingegeben?
– Warum wurde der Ausweis des Herrn gegenüber von mir nicht in den Fahndungscomputer eingegeben?
– Nach welchen Kriterien werden Ausweise genauer – also etwa mit Lupe – kontrolliert?
– Was sind Fälschungsmerkmale?
– Wie viele Beamte müssen einen Fälschungsverdacht bestätigen, damit eine weitere Amtshandlung durchgeführt wird?
– Warum wurde mein Führerschein nicht mit einer Lupe kontrolliert?
– Wie werden die Beamten unterstützt ihren „Spürsinn“ – wie sie es formuliert haben – auszubauen?
– Werden sie geschult und was ist der Inhalt dieser Schulungen?
– Im Zuge meiner Anfrage geriet ich an eine Kollegin, die mir bescheinigt hat „wie ein Österreicher zu klingen.“ Ist Aussprache ein Kriterium?
– Interessant wäre es, mit einem Beamten direkt über seine Kriterien zu sprechen. Können Sie ein solches Gespräch initiieren?

– An jenem Tag wurde auch ein Herr kontrolliert, der in Folge gebeten wurde sich aus seinem Sitz zu erheben und von den Beamten aus dem Waggon begleitet wurde. Warum war es notwendig, den Herrn, dessen Ausweis mit einer Lupe kontrolliert wurde, aus seinem Sitz zu entfernen?
– Wohin wurde er mitgenommen?
– Wie ist das weitere Prozedere in so einem Fall?
– Wie viele Menschen werden pro Tag von AGM kontrolliert? (Wenn Sie nicht für ganz Österreich sprechen können: Wie viele Menschen werden von der OÖ AGM kontrolliert)
– In wie vielen Fällen kommt es zu Fälschungsverdacht? (Wenn Sie nicht für ganz Österreich sprechen können, dann bitte ich wieder um oberösterreichische Zahlen)

Wie gesagt, die konkrete Amtshandlung wurde am 18.1. in einem Westbahnzug von Wien, kurz nach der Abfahrt um 7:14 durchgeführt.

Im Voraus vielen Dank für die Bestätigung des Erhalts und die Beantwortung meiner Fragen.

mit freundlichen Grüßen

Carl Pick

5.4.2012

Schritt 19

Es vergehen sechs Wochen. Hie und da erinnere ich mich aber vergesse dann doch wieder, ein Erinnerungsemail zu schreiben. Deshalb freut es mich umso mehr ein Email zu bekommen. Der Wortlaut:

Unter Bezugnahme auf Ihre weitere Eingabe vom 22. Februar 2012 teilt Ihnen das Bundes- ministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Referat II/1/c (Haf- tungsangelegenheiten und Services) mit, dass die Zugskontrollen am 18. Jänner 2012 durch Beamte aus dem Wirkungsbereich des Landespolizeikommandos Oberösterreich durchge- führt wurden.
In Bezug auf die Erfordernis bzw. Rechtmäßigkeit dieser vorangeführten Kontrollen im Schengener Raum wurden Sie bereits mit ho. Schreiben vom 10. Februar 2012, GZ: BMI- OA1350/0127-II/1/c/2012, informiert.
Die von Ihnen im Gegenstande gestellten Fragen beziehen sich insbesondere auf organisa- torische polizeiinterne Abläufe, die selbstverständlich der Geheimhaltung bzw. der Amts- verschwiegenheit unterliegen. Eine Beantwortung Ihrer Fragen durch das BM.I wäre daher aus diesem Grunde auch nicht zulässig und würde sogar den Verdacht auf Verletzung eines Amtsgeheimnisses gemäß § 310 des Strafgesetzbuches (StGB 1975) nach sich ziehen.
Eine Erhebung bei dem am besagten Tag, und zwar am 18. Jänner 2012 amtshandelnden Beamten ergab, dass dieser Beamte von Ihnen bereits am 20. Februar 2012 angerufen wur- de. Bei dieser Gelegenheit wurde Ihnen auch die Dienstnummer des Beamten bekannt ge- geben. Auch erfolgte im Zuge des Telefongespräches bereits eine allgemeine Aufklärung über die Zugskontrollen.

Ihre Angabe, dass Sie im Zuge Ihrer Anfragen an eine Polizeibeamtin geraten seien, die Ihnen bescheinigt habe, „wie ein Österreicher“ zu klingen, konnte trotz intensiver diesbezügli- cher Ermittlungen nicht verifiziert werden. Insgesamt ist festzuhalten, dass auf Grund der vorliegenden Erhebungsergebnisse kein Fehlverhalten eines Polizeibediensteten festgestellt werden konnte.
In der Hoffnung, Ihnen mit vorangeführten Informationen behilflich gewesen zu sein, verbleibt

mit freundlichen Grüßen

10.4.2012

Schritt 20

Ein klassischer Fall von Good News/Bad News: Es freut mich zwar, nach etwa 11 Wochen und einer Kombination aus mehr als 20 Telefonaten und Emails EINE der drei Dienstnummern der amtshandelnden Beamten bekommen zu haben. Was mir der Kollege, der mir tatsächlich am 20.2. seine Dienstnummer gegeben hat (Schritt 16), aber verschwiegen hat ist, dass er auch der war, der mich kontrolliert hat.

Was mich aber verunsichert ist: Habe ich etwa arglose BeamtInnen, die nichts wollten als mir zu helfen, mit meiner Anfrage in die Illegalität getrieben? Habe ich durch meine Fragen provoziert, dass sie gegen das Amtsgeheimnis verstoßen?

Ich muß die Kollegen im BMI also um weitere Klarstellung bitten: Soll ich die mich informierenden Beamten wegen Bruch des Amtsgeheimnisses anzeigen oder bekomme ich doch eine schriftliche Bestätigung der mündlich diskutierten Kriterien? Mein Email im Wortlaut

Sehr geehrter Herr NAME,

Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 5. April 2012, GZ.: BMI-OA1350/0360-II/1/c/2012 darf ich festhalten, dass der Beamte mit dem ich am 20. Februar gesprochen hat mir zwar seine Dienstnummer gegeben aber sich nicht als jener identifiziert, von dem ich am 18. Jänner kontrolliert wurde. Ich bitte daher schriftlich zu bestätigen, dass ich vom Beamter der Dienstnummer XXX XX XX kontrolliert wurde. Ich bitte außerdem, mir wie bereits telefonisch mehrfach angefragt die Dienstnummern der beiden anderen amtshandelnden Beamten zu melden.

Es stimmt, dass mir der Beamte XXX XX XX einige Fragen zu den Auswahlkriterien beantwortet hat, mich aber für schriftliche Bestätigung an Sie verwiesen hat. Sollte das gegen das gegen Paragraph 310 des StGB 1975 verstoßen haben, werde ich natürlich umgehend Anzeige erstatten. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um schriftliche Beantwortung.

Des Weiteren bitte ich im Detail offenzulegen wie die Auskunft über übrigen Vorgaben des BMI bei der AGM „ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse“ verletzen. Gleichzeitig bitte ich sie offenzulegen, welche Maßnahmen sie ergreifen um Menschen vor polizeilicher Willkür im Zuge der AGM zu schützen.

Bezüglich meiner Anfrage zu Ausprache als Kriterium der Kontrolle darf ich ein Misverständnis aufklären. Meine Anfrage bezog sich nicht auf die Verifikation meiner Aussage, sondern auf die Gültigkeit von Aussprache bei der Selektion von zu kontrollierenden Personen. Falls es ihre weiteren Ermittlungen vereinfacht, die Dienstnummer der Beamtin, die mir bescheinigt hat ich „klinge wie ein Österreicher“ ist XXX XX XX.

Mit freundlichen Grüßen,

Carl Pick

Schritt 21

To be continued.

7 Kommentare zu “Feig. Ein Zwischenbericht. Teil 2

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